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 Betreff des Beitrags: TVT Check-Liste
BeitragVerfasst: 1. Mai 2010, 10:32 
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TVT
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.
Checkliste zur Überprüfung der Frettchenhaltung im Zoofachhandel
Merkblatt Nr. 92
herausgegeben vom Arbeitskreis 8 (Zoofachhandel und Heimtierhaltung)

Allgemeine Angaben
· Name, Anschrift und Telefonnummer der Zoofachhandlung
· Personal
· Sachkundenachweis
· Tätigkeit seit:
· räumliche Anordnung der Haltungseinrichtungen
· Absonderungsmöglichkeiten für kranke und nicht eingewöhnte Tiere
· Regelung der Wochenend-, Urlaubs- und Krankheitsvertretung
· Einrichtung zur Reinigung und Desinfektion der Haltungseinrichtungen
· Fachliteratur für Kunden
Spezielle Angaben
1. Begutachtung von Ausstattung und Management der Haltungseinrichtungen
1.1 Standort
1.2 Form und Material
1.3 Boden und Einstreu
1.4 Einrichtungen
1.5 Wasser- und Futtergefäße
1.6 Beleuchtung
1.7 Klima
1.8 Fang und Transport
1.9 Kennzeichnung
2. Beurteilung der einzelnen Haltungseinrichtungen
2.1 Gesundheitszustand
2.2 Vergesellschaftung
2.3. Spezielles Sozialverhalten und Anforderungen an Ausstattung und Raumbedarf
2.4 Futter und Futterlagerung
2.5 Schaufensterhaltung
Erläuterungen zu „Speziellen Angaben“, Punkt 1

zu 1. Begutachtung von Ausstattung und Management

zu 1.1 Standort der Haltungseinrichtungen
Der Standort der Haltungsanlage muss zugfrei gewählt werden. Es ist dabei sicherzustellen, dass die darin gehaltenen Frettchen nicht durch Kundschaft belästigt bzw. beunruhigt werden.
Frettchen dürfen nicht in unmittelbarer Nachbarschaft von weiteren Heimtieren gehalten werden, da diese potentielle Beutetiere sind. Außerdem kann es zu Störungen durch unterschiedliche Aktivitätsrhythmen kommen.

zu 1.2 Form und Material
Aufgrund des ausgeprägten Erkundungsverhaltens kann die Form von Haltungseinrichtungen vielgestaltig sein. Vom Käfigmaterial darf keine Verletzungsgefahr für die darin gehaltenen Frettchen ausgehen. Eine ausreichende Luftzirkulation muss sichergestellt sein (s. hierzu auch
Punkt 1.7).
Käfige können aus Glas, Plexiglas oder anderen ungiftigen Kunststoffen bestehen. Hartholz sollte massiv und darf nur mit ungiftigen Substanzen behandelt sein. Eine vorhandene Vergitterung muss grundsätzlich aus nicht rostendem Material bestehen. Der Draht sollte eine
Stärke von mindestens 1 bis 3 mm und eine Maschenweite von 16 bis 18 mm besitzen. Wegen Benagens sind Kunststoffüberzüge abzulehnen. Alle Oberflächen müssen glatt, abwaschbar sowie leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Ein Entweichen muss ausgeschlossen werden.

zu 1.3 Boden und Einstreu
Im Gegensatz zur Nagerhaltung soll der Boden ohne Einstreu sein. Falls Einstreu verwendet wird, weil die Tiere noch nicht stubenrein sind, sollte der Futterplatz deutlich erhöht sein, damit die Frettchen keine Einstreu mit dem Futter aufnehmen können. Der Boden sollte rutschsicher, gut zu reinigen und zu desinfizieren sein.

zu 1.4 Einrichtungen
Frettchen zeigen einen sehr großen Erkundungs- und Bewegungsdrang. Sinnvoll ist die Unterteilung in 3 Bereiche: Auslauf mit Fressplatz, Schlafbereich und Toilettenbereich. Diese Bereiche können horizontal oder auch in mehreren Ebenen angeordnet sein.
Der Auslauf muss so beschaffen sein, dass die Tiere nicht entweichen und Kunden nicht durch Hineingreifen die Tiere beunruhigen können. Rutschsichere Klettermöglichkeiten und Hängematten mit Stoffauspolsterungen werden ebenso gern angenommen wie Pappkartons und Naturäste. Im Schlafbereich sollten mehrere Schlafhäuschen angeboten werden, die allseitig
geschlossen und nur mit einem Einschlupfloch versehen sind. Als Auspolsterung eignen sich Tücher, die weich und gut zu reinigen sind (Baumwolltücher). Bei Frottiertüchern oder Wolle besteht die Gefahr, dass die Frettchen mit den Krallen hängen bleiben.
Der Toilettenbereich wird am günstigsten mit einer Katzentoilette eingerichtet. Frettchen sind sehr saubere Tiere und verrichten ihr Geschäft immer an einer Stelle. Die Katzentoilette sollte in einer hinteren Ecke eingerichtet und mit handelsüblicher Katzenstreu gefüllt werden. Eine tägliche Reinigung ist wegen der starken Geruchsentwicklung notwendig.

zu 1.5 Wasser- und Futtergefäße
Wasser muss in Trinkwasserqualität in Hängeflaschen oder standfesten offenen Gefäßen ständig verfügbar sein. Trinkgefäße sind täglich zu reinigen und mit frischem Wasser zu befüllen. Wasser- und Futtergefäße sind so zu platzieren, dass sie nicht umgekippt und verunreinig werden können. Die Futterreste sind mindestens einmal täglich zu beseitigen und die Gefäße gründlich zu reinigen.

zu 1.6 Beleuchtung
Frettchen sind als dämmerungs- und nachtaktive Tiere gegenüber einem abrupten Beleuchtungswechsel sehr empfindlich. Es ist unbedingt ein Tag -Nachtrhythmus von
mindestens 8 Stunden einzuhalten (auch an Sonn- und Feiertagen) und eine Rückzugsmöglichkeit (dunkler Schlafbereich) einzurichten.
Albinotische Tiere dürfen nicht direkter, greller Lichteinstrahlung ausgesetzt werden, da bei höherer Lichtintensität mit pathologischen Retinaveränderungen und auch mit erhöhter Aktivität endokriner Organe gerechnet werden muss. Geeignet ist eine Lichtintensität im Tierbereich von ca. 150 bis 400 Lux. Helle Punktstrahler wie z.B. Halogen- oder HQL-Lampen sind deshalb über
dem Frettchenkäfig abzulehnen.

zu 1.7 Klima
Bei der Haltung von Frettchen in Innenräumen sollte die Umgebungstemperatur unter 25 ° C liegen. Bei hohen Temperaturen wird eine Bademöglichkeit gern angenommen. Aufgrund des hohen Sauerstoffsbedarfs und zur Verhinderung von Wärmestaus muss die Haltungseinrichtung gut zu belüften sein. Dabei darf keine Zugluft entstehen. Üblicherweise werden Frettchen in
Drahtkäfigen gehalten. Falls sie in geschlossenen Käfigen gehalten werden, ist darauf zu achten, dass mindestens Belüftungsflächen in ca. 8 bis 10 cm Höhe der Vorderfront und am oberen Teil der Hinterwand vorhanden sind.
Haltung im Freien ist ebenfalls möglich, wenn ein geschützter Schlafplatz vorhanden ist und dauernde direkte Sonneneinstrahlung vermieden wird.

zu 1.8 Fang und Transport
Frettchen müssen ruhig und schonend herausgefangen werden. Sie sehen nicht sehr gut, dafür ist ihr Geruchsund Gehörsinn hervorragend ausgebildet.
Ein zahmes Frettchen wird fest mit einer Hand um Brust und Vorderpfoten gefasst und mit der anderen Hand um den Bauch gehalten. So wird ein Frettchen sicher und behutsam hochgehoben, ohne dass es sich eingeengt oder gewürgt fühlt. Das Frettchen darf niemals am Schwanz gefasst und hochgehoben werden. Bissige oder nervöse Tiere kann man auch an der dehnbaren Nackenhaut hochnehmen. In der so genannten Tragstarre erschlaffen die Muskeln, so dass das Tier kaum Abwehrbewegungen ausführt.
Transportbehältnisse, am geeignetsten Kunststoffbehälter für Katzen und andere Kleintiere, müssen leicht zu reinigen, luftig und ausbruchssicher sein. Innen sind sie mit Baumwolltüchern auszulegen.

zu 1.9 Kennzeichnung
An der Haltungseinrichtung müssen außer der allgemein gebräuchlichen Artbezeichnung auch Hinweise auf den Aktivitätsrhythmus sowie das Sozialverhalten, Unterbringung und Ernährung angebracht sein.
zu „Spezielle Angaben“, Punkt 2

zu 2. Beurteilung der Frettchen - Haltungseinrichtung

zu 2.1 Gesundheitszustand
Alle Frettchen sind täglich auf ihren Gesundheitszustand und ihre Futteraufnahme hin zu überprüfen. Kranke Tiere müssen aus dem Verkaufsraum entfernt und andernorts ordnungsgemäß untergebracht und versorgt werden. Ggf. muss eine tierärztliche Versorgung nachweisbar sein. Dabei ist insbesondere auf Ohrmilben, Durchfall oder Verstopfung und gestörtes Allgemeinbefinden zu achten. Ein spezielles Problem tritt häufig bei Fähen auf, die in
die Ranz kommen und ungedeckt bleiben. Es kann sich eine Dauerranz entwickeln, die zu lebensbedrohlichen Zuständen führt (Knochenmarksschädigung, Anämie). Deshalb sollten Fähen kastriert werden.
Frettchen sollten in regelmäßigen Abständen geimpft
und, bei Freilauf im Garten oder Außenhaltung, entwurmt werden. Es gibt derzeit nur einen Staupeimpfstoff der Firma IDT (Febrivac Dist), der für Frettchen zugelassen ist. Viele Frettchen vertragen auch die üblichen Kombinationsimpfstoffe für Hunde (Tollwut, Staupe, Leptospirose, Parvovirose).
Das Entfernen der Analdrüsen stellt eine Amputation dar, die nach § Tierschutzgesetz verboten ist.

zu 2.2 Vergesellschaftung
Bei der Verkaufsberatung ist zu beachten, dass Frettchen von Natur aus gesellige Tiere sind. Deshalb sollten sie mindestens zu zweit gehalten werden. Da für Frettchen die Hauptphase der sozialen Prägung zwischen der 8. und 16. Woche liegt, ist in dieser Zeit der intensive Kontakt zum Menschen (auch Verkaufspersonal) entscheidend. Erfolgt dieser nicht, werden die Tiere sich
später gegen die notwendigen Handhabungen (Hochnehmen, Tragen, Ohr-, Zahn- und Krallenkontrolle usw.) wehren. Wegen der aufwendigen Haltung sollten möglichst nur Tiere im Zoofachgeschäft gehalten werden, die bereits vorbestellt sind.
Bei Neubesatz von Käfigen ist generell aus hygienischen Gründen und wegen der Verträglichkeit das „Rein-Raus-Prinzip“ einzuhalten.
Eine Vergesellschaftung oder direkter Sichtkontakt von Frettchen mit anderen Heimtieren wie Kaninchen und anderen Nagern ist, wie bereits erwähnt, strikt abzulehnen, weil das Frettchen als Raubtier seinen ererbten Jagdtrieb nicht abgelegt hat und die anderen Tiere als Beute
betrachten würde.

zu 2.3 Spezielles Sozialverhalten und Anforderungen
an Ausstattung und Raumbedarf
Sozialverhalten
Gruppenhaltung verträglicher Tiere
Grundsätzlich sind geschlechtsreife männliche Tiere von weiblichen getrennt unterzubringen, um ungewollte Trächtigkeiten zu vermeiden.
Aktivitätsrhythmus: vorwiegend dämmerungsaktiv
Käfigmindestmaße
Unter Berücksichtigung der Dreiteilung von Frettchenkäfigen (Spiel- und Fressplatz /Schlafplatz /Toilette) sollten für 2 bis 4 Tiere 2 m2 Platz vorgesehen werden. Zur vertikalen Gestaltung können mehrere Etagen mit Klettermöglichkeiten eingebaut werden. Für
zusätzliche Tiere sollten 0,5 m2 vorgesehen werden. Die Käfighöhe sollte 1 m nicht unterschreiten.
Ausstattung
Die Schlafhöhlen müssen allseitig geschlossen und mit einem Einstiegsloch von einem Durchmesser von ca. 8 cm versehen sein. Alle Einrichtungsgegenstände sind so zu befestigen, dass mehrere Tiere sie gleichzeitig nutzen können (z.B. Hängematten, Äste, Röhren). Vom Material darf keine Verletzungsgefahr ausgehen.
Anmerkungen
Frettchen sind als Heimtiere für Einsteiger ungeeignet, da die Tiere viel Sachkenntnis, menschliche Zuwendung und Auslauf benötigen.
Ständig steigende Zahlen von ausgesetzten Frettchen oder Tierheimeinweisungen appellieren an die Zoohandlungen, die Käufer vor dem Kauf umfassend über die Haltungsbedingungen für Frettchen zu informieren (eventuell Verweis auf Liebhabervereinigungen mit entsprechendem Infomaterial). Zoofachhandlungen sollten ihre Frettchenwelpen nicht aus Jagdfrettchenzuchten
erhalten, da hier häufig wenig Menschenkontakt vorliegt und die Tiere wenig zahm und menschengewöhnt sind.
In der Verkaufsberatung ist auch darauf hinzuweisen, dass bei geschlechtsreifen Fähen, die nicht gedeckt werden, die Gefahr der Dauerranz besteht. Deshalb sollten die Tiere kastriert werden.
Frettchen besitzen einen starken Eigengeruch, der auch durch eine Entfernung der Analdrüsen (nicht gestattet nach Tierschutzgesetz!) nicht vollständig beseitigt werden kann.
Der Verkauf und die Haltung von Angora- bzw.
Langhaarfrettchen sind kritisch zu sehen, da es sich hier möglicherweise um eine Qualzucht handelt (keine normale Jungenaufzucht möglich).

zu 2.4 Futter und Futterlagerung
Frettchen sind in erster Linie Fleischfresser und aufgrund ihres relativ kurzen Verdauungskanals auf einen sehr hohen Protein- und Fettanteil in der Nahrung angewiesen. Frettchen können mit fertigem Frettchen-, eventuell auch Katzenfutter ernährt werden. Als gelegentliche Ergänzung können Obst, rohe und gekochte Eier, Nudeln oder Gemüse in kleinen Mengen angeboten
werden. Frettchen sind mehrfach täglich zu füttern. Auf eine ausreichende Biotinsubstitution ist zu achten. Futtervorräte für Frettchen müssen ungeziefersicher und hygienisch unbedenklich aufbewahrt werden.

zu 2.5 Schaufensterhaltung
Frettchen sind Tiere mit besonderen Haltungsansprüchen, deshalb sollte durch eine Schaufensterhaltung nicht noch ein zusätzlicher Kaufanreiz geschaffen werden.

Zu diesem Merkblatt
Dieses Merkblatt wurde erarbeitet vom Arbeitskreis 8 (Zoofachhandel) der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz
(Stand: Mai 2002).
Werden Sie Mitglied in der
Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.
Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz wurde im Jahre 1985 gegründet, um der Schutzbedürftigkeit des Tieres in allen Bereichen und Belangen Rechnung zu tragen. Gerade der Tierarzt mit seinem besonderen Sachverstand und seiner Tierbezogenheit ist gefordert,
wenn es gilt, Tierschutzaufgaben kompetent wahrzunehmen. Dieses geschieht in Arbeitskreisen der TVT, die zu speziellen Fragenkomplexen Stellung nehmen.

Jede Tierärztin und jeder Tierarzt sowie alle immatrikulierten Studenten der Veterinärmedizin können Mitglied werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 40 € jährlich. Insbesondere für Studenten kann auf Antrag Ermäßigung gewährt werden.
Durch Ihren Beitritt stärken Sie die Arbeit der TVT und damit das Ansehen der Tierärzte als Tierschützer. Unser Leitspruch lautet: „Im Zweifel für das Tier.“
Weitere Informationen und ein Beitrittsformular erhalten Sie bei der
Geschäftsstelle der TVT e. V.
Bramscher Allee 5
49565 Bramsche
Tel.: (0 54 68) 92 51 56, Fax: (0 54 68) 92 51 57
Email: geschaeftsstelle@tierschutz-tvt.de
© Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. TVT, 1997. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung der TVT unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

mit freundlicher Genehmigung der TVT Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. --> http://www.tierschutz-tvt.de/



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Verfasst: 8. Februar 2012, 10:10 

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